Solche Politiker wünsche man sich im BMEL und im Fischereirat der EU.
Fischereiminister Dr. Till Backhaus bricht eine Lanze für die Angler beim Aal und erklärt, warum die beschlossenen Schonzeit- und Fangverbot-Maßnahmen das Ziel leider verfehlen.
Politik ist mit Schonzeit und Fangverbot deutlich über das Ziel hinausgeschossen
Backhaus: Nun hat der Rat auch beim Aal eine Art Notbremse gezogen. Die Schonzeit wird auf sechs Monate im Jahr ausgedehnt und die Freizeitfischerei in den Meeres- und Übergangsgewässern sogar ganz untersagt. Bei allem Verständnis der Fürsorge für eine bedrohte Art: Man ist deutlich über das Ziel hinausgeschossen!
Ich will ganz klar eine Lanze brechen für die Angler, denn ohne Vorwarnung – die prekäre Bestandssituation beim Aal ist bekannt und hat sich zuletzt nur geringfügig verändert — hat der Rat direkt zur Ultima Ratio der möglichen Maßnahmen gegriffen. Scheinbar ist Vertretern der Mitgliedstaaten, darunter auch der Bundesregierung, die Bedeutung der Angler für die Erhaltung dieser Art sowie die Hege und Pflege der Gewässer als Biotope auch für den Aal nicht genügend bekannt.
Angeln ist eben nicht nur Hobby, sondern Passion! Angler sind Nutzer und aktive Naturschützer zugleich!
Aalmanagement weiterhin sehr wichtig
Backhaus: Ich kann den Unmut besonders der Angler an der Küste verstehen und trotzdem nur hoffen, dass der Landesanglerverband und die vielen ehrenamtlich engagierten Angler im Land sich weiterhin am Aalmanagement und vor allem an den Besatzmaßnahmen in den Binnengewässern beteiligen. Hier haben noch immer die Mitgliedstaaten die Entscheidungshoheit und in Deutschland die Länder. Mit mir wird es hierzulande keine ganzjährigen Fangverbote für Angler und Fischer geben! Immerhin lässt die Ratsentscheidung den Glasaalfang weiter zu, ganz explizit auch für die Besatzgewinnung.
Monitoring ermutigt zum Fortsetzen der Maßnahmen der Aalverordnung
Backhaus: Die Lage beim Aal hat uns natürlich schon länger Sorgen bereitet, dazu bedurfte es weder der TAC/Quoten-Verordnung mit ihren Restriktionen noch einer ergänzenden gemeinsamen Erklärung von Kommission und 16 Mitgliedstaaten — darunter übrigens außer Deutschland keine Staaten, die für ein paneuropäisches Management besonders wichtig wären, darunter keine der Nachbarstaaten an Nord- und Ostsee, darunter keine Glasaal als Besatz bereitstellenden Mitgliedstaaten!
In Deutschland sind sich die Länder längst einig: 15 Jahre nach Inkraftreten der EU-Aalverordnung und der hierauf gründenden Aalbewirtschaftungspläne – M-V ist maßgeblich für das Flusseinzugsgebiet Warnow/Peene zuständig – ist ein guter Zeitpunkt, die erreichten Ergebnisse mit den damals angepeilten Zielen abzugleichen. Wo dies nötig und möglich sein sollte, können geeignete Maßnahmen weit unterhalb von Fangverboten ergriffen oder angepasst werden. So lässt der Instrumentenkasten bspw. Tagesfangbegrenzungen zu, die Anglern noch aus DDR-Zeiten vertraut sind. Es kommt letztendlich darauf an, eine möglichst hohe Abwanderungsrate an Blankaalen zu erreichen und zu sichern.
Nicht zuletzt braucht es auch die nötige Geduld. Wer den Lebenszyklus des Aals kennt weiß, dass es mindestens 15-20 Jahre braucht, bis sich Maßnahmen nachhaltig im Bestand bemerkbar machen. Die Ergebnisse der LFA aus dem Monitoring in den Küstengewässern sind jedenfalls ermutigend!